Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2023 - I ZB 53/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,32634
BGH, 20.10.2023 - I ZB 53/23 (https://dejure.org/2023,32634)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2023 - I ZB 53/23 (https://dejure.org/2023,32634)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2023 - I ZB 53/23 (https://dejure.org/2023,32634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,32634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, Anlage 1 zum GKG, § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 1 S. 1
    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erinnerung dient nicht der Kontrolle der Kostenentscheidung des Hauptverfahrens!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.08.2017 - I ZB 7/17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Auszug aus BGH, 20.10.2023 - I ZB 53/23
    Soweit die Ausführungen der Erinnerung dahingehend auszulegen sind, dass sie sich gegen die Kostenbelastung durch die Kostenrechnung an sich wendet, sind diese Einwände im Verfahren der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - I ZB 7/17, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 25.02.2021 - I ZB 74/20

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Auszug aus BGH, 20.10.2023 - I ZB 53/23
    Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - I ZB 74/20, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 09.03.2023 - I ZB 105/22

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 20.10.2023 - I ZB 53/23
    Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) Erinnerung der Schuldnerin, über die auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2023 - I ZB 105/22, juris Rn. 3 mwN), hat keinen Erfolg.
  • BGH, 07.03.2024 - I ZB 56/23

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs

    Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) Erinnerung des Antragstellers, über die auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - I ZB 53/23, juris Rn. 2 mwN), hat keinen Erfolg.

    Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - I ZB 53/23, juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 07.03.2024 - I ZB 49/23

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs

    Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) Erinnerung des Antragstellers, über die auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - I ZB 53/23, juris Rn. 2 mwN), hat keinen Erfolg.

    Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - I ZB 53/23, juris Rn. 3 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht